Vielfalt als Mehrwert

Das Gesetz schreibt vor, welches Höchstmass der Bilanzsumme wir in welche Anlagekategorie investieren dürfen. So richten wir unsere Anlagestrategie sowohl nach unserer Anlagepolitik als auch nach den gesetzlichen Vorgaben.

Wir verfolgen eine Strategie der so genannten Diversifikation, also die massvolle Verteilung der Anlagerisiken auf mehrere Anlagekategorien. Dieser Ansatz bietet Ihnen als unseren Versicherten eine überdurchschnittliche Sicherheit und trägt unseren langfristigen Verbindlichkeiten Rechnung.

Bei den Obligationen streben wir einen Mittelwert von 19% an, bei den Aktien durchschnittlich 35%. Gesetzlich erlaubt in beiden Kategorien sind 50%.

Bei den Immobilien liegt das gesetzliche Maximum bei 30%. In dieser Anlagekategorie streben wir eine höhere Quote an. Eine solche ist gesetzlich zulässig, wenn sie sich begründen lässt.

Bei den Alternativen Anlagen peilen wir einen tieferen Durchschnittswert als die gesetzlich maximalen 10% – 15% an.

Die Liquidität richtet sich nach dem Bedarf. Weil die Verzinsung auf dem Liquiditätskonto sehr gering ist, müssen wir diese Grösse entsprechend weitsichtig planen.