Immer an der richtigen Adresse

Für Sie und uns ist es wichtig, dass wir über Ihre korrekten Zivilstands- und Personendaten verfügen. So dürfen Sie sicher sein, dass Ihre PVSP-Leistungen zu Ihren Ansprüchen passen und Sie sämtliche Korrespondenz von uns zeitig erhalten.

Zivilstandsänderung
Als PVSP-versicherte oder anspruchsberechtigte Person sind Sie verpflichtet, eine Änderung Ihres Zivilstands zu melden. Tun Sie dies bei Ihrer Personalabteilung oder über den direkten Kontakt zu uns.

Diese Pflicht betrifft die folgenden Fälle: Heirat, Scheidung, Todesfall, Trennung. Eintrag von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften oder deren Auflösung.

Ihre Anspruchsberechtigung auf Leistungen hängt von Ihrem Zivilstand ab, darum müssen wir diesen kennen. Bei einer Lebensgemeinschaft einem gemeinsamen Wohnsitz hat Ihr Partner oder Ihre Partnerin nur dann Anspruch auf eine Lebenspartnerrente, wenn uns eine Begünstigungserklärung vorliegt.

Als Ihre Vorsorgestiftung können wir nicht für Folgen haften, die sich aus einem falschen Informationsstand über Zivilstand oder Begünstigung ergeben. Details dazu finden Sie in unserem Merkblatt «Begünstigungserklärung Basis- und Kaderplan».

Adressänderung
Bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle Wohnadresse mit. Nur so können wir Ihnen alle relevanten PVSP-Dokumente sicher und rechtzeitig zustellen.

Invalidenrente
Auch im Fall einer (Teil-)Invalidität müssen Sie uns Änderungen des IV-Grads, der Wohnadresse oder Ihres Zivilstands umgehend mitteilen. Bitte melden Sie uns gleichzeitig Ihr Einkommen oder allfällige Arbeitslosentaggelder.

Kinderrente über 18 Jahre
Damit die Kinderrente für Kinder über 18 Jahre nicht gestoppt wird, brauchen wir von Ihnen eine Kopie des Ausbildungsnachweises.