Wer getrennte Wege geht

Bei einer Scheidung gilt der Grundsatz, dass jedem Ehegatten die Hälfte jenes Altersguthabens aus der Pensionskasse des anderen zusteht, die während der Ehe angespart wurde. Wie das genau abläuft, lesen Sie hier.

Durchführbarkeitsbestätigung
Damit sich Ihr PK-Geld gerichtlich aufteilen lässt, müssen wir dem Scheidungsgericht zunächst mitteilen, wie viel Altersguthaben Sie während der Ehe erworben haben. Ausserdem bestätigen wir, dass eine Übertragung der Hälfte dieses Guthabens zugunsten der beruflichen Vorsorge des Ex-Ehegatten durchführbar ist – man nennt dies eine Durchführbarkeitsbestätigung.

Kapitalabtretung
Sobald das Scheidungsgericht ein Urteil gefällt hat, weist es uns detailliert an, welchen Betrag wir zugunsten Ihres Ex-Ehegatten wohin überweisen sollen. Dieser Forderung müssen wir rechtlich nachkommen.

Wiedereinkauf der Kapitalabtretung
Wurde Ihr Alterskapital im Rahmen einer Scheidung aufgeteilt, können Sie sich maximal im gleichen Umfang wieder in die Pensionskasse einkaufen und diesen Betrag von der Steuer abziehen.

Fragen? Fragen!
Im nebenstehenden Merkblatt «Scheidung Basis- und Kaderplan» finden Sie weitere nützliche Informationen. Natürlich sind wir Ihnen in dieser schwierigen Angelegenheit jederzeit gerne persönlich behilflich.