Mehr Sicherheit erwerben

Mit einem Einkauf in die Pensionskasse verbessern Sie Ihren Vorsorgeschutz und profitieren von einem attraktiven Mindestzinssatz. Und: Ihren Einkaufsbetrag dürfen Sie von den Steuern abziehen.

Sie können sich in die PVSP einkaufen. Auf Ihrem Vorsorgeausweis unter der Rubrik «Maximal möglicher Einkauf» finden Sie den maximalen Betrag, den Sie einmal pro Jahr einzahlen können. Ob sich dieser vollständig einbringen lässt, hängt von allfälligen weiteren Vorsorgegeldern ab. Um eine Antwort auf diese Frage zu erhalten, stellen Sie uns bitte das nebenstehende Antragsformular «Einkauf in die Pensionskasse Basis- und Kaderplan» vollständig ausgefüllt zu.

Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Auswirkungen eines Einkaufs finden Sie in unserem Merkblatt «Einkauf in die Pensionskasse Basis- und Kaderplan». Haben Sie zum Beispiel im Rahmen einer Scheidung einen Teilbetrag Ihres Pensionskassenguthabens abgetreten, dürfen Sie diesen vollständig als Einkauf einzahlen. Informieren Sie sich dazu im Merkblattabsatz «Scheidung».