Auf zu neuen Ufern

Wenn Sie Ihr Unternehmen der Planzer-Gruppe verlassen, kommt für Sie einiges in Bewegung. Vergessen Sie in der Vorfreude aufs Neue nicht Ihr Pensionskassengeld. Hier ein paar Tipps, die sich für Sie auszahlen können.

Geld, das Ihnen gehört
Haben Sie Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt und bleiben Sie arbeitsfähig, so haben Sie Anspruch auf Ihr PK-Geld – vorausgesetzt, Sie sind mindestens 25 Jahre alt. Füllen Sie das Austrittsformular «Austritt 2014 Basis- und Kaderplan» vollständig aus und lassen Sie es uns zukommen.

Neue Arbeit, neue Pensionskasse
Vielleicht haben Sie bereits eine neue Stelle gefunden. In diesem Fall muss Ihr Geld an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers überwiesen werden. Damit wir die Überweisung auslösen können, sollten Sie uns die Zahlungsadresse Ihrer zukünftigen Pensionskasse angeben.

Kein neuer Arbeitgeber
Falls Sie noch nicht wissen, was Ihre berufliche Zukunft bringt, müssen Sie Ihr Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder auf eine Freizügigkeitspolice einer Versicherung in der Schweiz überführen lassen. Geben Sie uns bitte auch dafür die entsprechenden Kontodaten bekannt.

Selbstständig werden oder auswandern
Vielleicht machen Sie sich selbstständig oder planen, die Schweiz endgültig zu verlassen. In diesem Fall können Sie sich Ihr PK-Geld in bar auszahlen lassen. Achtung: Liegt Ihr neuer Wohnsitz in einem EU- oder EFTA-Land, ist diese Alternative eingeschränkt.

Nichts von Ihnen gehört
Wenn wir weder Näheres über Ihren beruflichen Hafen noch das ausgefüllte Austrittsformular von Ihnen erhalten, überweisen wir Ihr Pensionskassengeld frühestens sechs Monaten nach Ihrem Austritt an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG, Freizügigkeitskonten, Postfach, 8048 Zürich.

Fragen? Fragen!
Genaueres zum Thema Austritt steht in unserem Merkblatt «Austrittsleistungen 2014 Basis- und Kaderplan». Bei Fragen oder Unklarheiten geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.