Zeit für die Silberjahre

Mit der Pensionierung schlägt Ihr Leben ein neues Kapitel auf. Damit Sie ohne finanzielle Sorgen darin eintauchen können, haben Sie während Ihres Berufslebens in Ihre Pensionskasse einbezahlt. Jetzt sollen Ihre Beiträge Früchte tragen.

Zeitpunkt der Pensionierung
Das ordentliche Pensionierungsalter erreichen Sie mit dem ersten Monat nach dem 65. Geburtstag für Männer und nach dem 64. Geburtstag für Frauen. Vorzeitig pensionieren lassen können Sie sich frühestens mit 58 Jahren. Ist Ihr Arbeitgeber einverstanden, lässt sich Ihre Pensionierung maximal bis zum 70. bzw. 69. Lebensjahr aufschieben. Sie können auch eine Teilpensionierung vereinbaren, indem Sie Ihren Beschäftigungsgrad reduzieren.

Wenn Sie Ihren Entscheid getroffen haben, dann stellen Sie uns Ihr Antragsformular «Antrag auf Altersleistung(en): Basisplan» bitte vollständig ausgefüllt zu.

Altersrente, Kapital oder Mischleistung
Sie können bei der Pensionierung zwischen einer Altersrente, einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer Mischleistung (beliebiger Teil in Kapital, Rest in Rente) wählen. Eine Altersrente bezahlen wir Ihnen lebenslänglich aus.

Für minderjährige Kinder dürfen Sie neben Ihrer Altersrente auf eine Pensioniertenkinderrente zählen. Diese entspricht 20% der Altersrente. Eine laufende Invalidenrente ersetzen wir bei der Pensionierung durch eine Altersrente, Kapital- oder Mischleistung.

Umwandlungssatz für die Altersrente
Werden Sie ordentlich pensioniert, beträgt der Umwandlungssatz für Ihre PVSP-Altersrente 6,8%. Bei einer vorzeitigen Pensionierung müssen Sie eine Rentenkürzung hinnehmen. Lassen Sie sich später als regulär pensionieren, fallen Ihre PVSP-Altersleistungen höher aus.

NEU: Umwandlungssatz ab 2024 (Basisplan): 6.3% / (Kaderplan): 5.5%

Ein Rechenbeispiel
Ein 65-jähriger Mann, geboren am 20. Mai 1958, wird per 1. Juni 2023 ordentlich pensioniert. Sein Pensionskassenendkapital beträgt 350‘000 Franken.

  • Altersrente: CHF 350‘000 x 6,8% = CHF 23‘800 pro Jahr bzw. CHF 1‘983.35 pro Monat ab Juni 2023.

Ein 64-jähriger Mann, geboren am 20. Mai 1959, wird per 1. Juni 2023 vorzeitig pensioniert. Sein Pensionskassenendkapital beträgt 300‘000 Franken.

  • Altersrente: CHF 300‘000 x 6,6% (gekürzter Umwandlungssatz) = CHF 19'800 bzw. CHF 1'650 pro Monat ab Juni 2023.
  • Die lebenslängliche Kürzung der Altersrente beträgt CHF 333.35 pro Monat.

Fragen? Fragen!
Damit Sie Ihre Pensionierung optimal planen können, organisieren wir Informationstagungen für angehende Pensionierte (siehe Veranstaltungen). Mehr zur Altersrente der AHV erfahren Sie auf der Website der AHV/IV. Selbstverständlich stehen wir vom PVSP-Team Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.